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   OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - I-20 U 151/13   

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https://dejure.org/2014,34918
OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - I-20 U 151/13 (https://dejure.org/2014,34918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2014 - I-20 U 151/13 (https://dejure.org/2014,34918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2014 - I-20 U 151/13 (https://dejure.org/2014,34918)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Produkt sei "Sondermüll" ist ein unzulässiger Werbevergleich

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Industrieverband Hartschaum auch erfolgreich gegen herabsetzende und irreführende Äußerungen der Xella Deutschland GmbH über den Dämmstoff Polystyrol ("Dämmfalle", "Sondermüll"). Xella erkennt Urteil an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 21936
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Der Senat wäre auch dann nicht gehindert, ein Verbot auf § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG zu stützen, wenn sich der Antragsteller nie auf diese Norm, sondern immer nur auf § 6 Abs. 2 UWG berufen hätte (vgl. BGH, GRUR 2014, 91 Rn. 14 - Treuepunkte-Aktion).

    Die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung ist allein Sache des Gerichts (BGH, GRUR 2014, 91 Rn. 15 - Treuepunkte-Aktion).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Deren Verständnis kann der Senat selbst beurteilen, da nicht ersichtlich ist, dass diese Fachkreise über besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Beurteilung der Werbeaussage verfügen, die nicht auch ein ständig mit Wettbewerbssachen befasster Spruchkörper nachvollziehen könnte (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).

    Ob eine Werbeaussage unwahre Angaben enthält, richtet sich wiederum nach dem Verständnis der angesprochen Verkehrskreise (vgl. BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; Köhler/Bornkamm , UWG, 32. Aufl. § 5 Rn. 2.67).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Dabei ist es für die Frage, ob die Werbung als vergleichende Werbung anzusehen ist, ohne Bedeutung, wenn mehrere Mitbewerber des Werbenden oder die von ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen als diejenigen erkennbar werden, auf die die Werbeaussage konkret Bezug nimmt (EuGH GRUR 2007, 511 Rn 24 - De Landtsheer/CIVC).

    Ob eine Werbung ein oder mehrere bestimmte Unternehmen oder die von ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar für den Verkehr als diejenigen erkennbar macht, auf die die Werbeaussage sich konkret bezieht, richtet sich nach der mutmaßlichen Wahrnehmung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH GRUR 2007, 511 Rn 23 - De Landtsheer/CIVC; Köhler/Bornkamm, 32. Aufl., § 6 Rn. 79), bei einer sonstige Markteilnehmer gerichteten Werbung, nach deren Wahrnehmung.

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Vergleichende Werbung im Sinne des § 6 Abs. 1 UWG setzt daher neben dem Erkennbarmachen konkreter Wettbewerber zwingend einen Vergleich der von diesen angebotenen, hinreichend austauschbaren Produkte voraus (BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 18 - Coaching-Newsletter).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Ein Werbevergleich ist nur zulässig, wenn er nicht irreführend ist (EuGH , GRUR 2007, 69 Rn. 56 - Lidl Belgium/Colruyt; BGH , GRUR 2010, 658 Rn. 14 - Paketpreisvergleich; Senat, GRUR-RR 2012, 218, 220 - Sortenvergleich).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07

    Paketpreisvergleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Ein Werbevergleich ist nur zulässig, wenn er nicht irreführend ist (EuGH , GRUR 2007, 69 Rn. 56 - Lidl Belgium/Colruyt; BGH , GRUR 2010, 658 Rn. 14 - Paketpreisvergleich; Senat, GRUR-RR 2012, 218, 220 - Sortenvergleich).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 20 U 141/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Ein Werbevergleich ist nur zulässig, wenn er nicht irreführend ist (EuGH , GRUR 2007, 69 Rn. 56 - Lidl Belgium/Colruyt; BGH , GRUR 2010, 658 Rn. 14 - Paketpreisvergleich; Senat, GRUR-RR 2012, 218, 220 - Sortenvergleich).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person der Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit sowie mittleren Umfangs zwei Monate betragen darf, diese Dauer aber auch nicht überschreiten soll (GRUR-RR 2011, 315, 316 - Staubsaugerbeutel; NJWE-WettbR 1999, 15; ebenso: Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 76, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97

    Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person der Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit sowie mittleren Umfangs zwei Monate betragen darf, diese Dauer aber auch nicht überschreiten soll (GRUR-RR 2011, 315, 316 - Staubsaugerbeutel; NJWE-WettbR 1999, 15; ebenso: Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 76, m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22

    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der

    Der bloße Austausch der Vorschrift hingegen, auf die der Antragssteller die Wettbewerbswidrigkeit des angegriffenen Verhaltens stützt, ist für die Frage der Dringlichkeit ohne Bedeutung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2014 - 20 U 151/13 = BeckRS 2014, 21936, Rn 15; Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht, 2. Aufl., Rn 851c).
  • LG Wuppertal, 28.10.2022 - 3 O 181/22
    Doch selbst wenn die Verfügungsklägerin das Landgericht Köln in Kenntnis seiner Unzuständigkeit angerufen haben sollte, wäre dies nicht in dem Bestreben geschehen, die Sache durch eine Verweisung an das zuständige Gericht zu verzögern, sondern in der Hoffnung, die Unzuständigkeit werde vom Gericht nicht erkannt und die einstweilige Verfügung rasch erlassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2014 - I-20 U 151/13 -, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.3.14, AZ. 20 U 151/13).
  • LG Dortmund, 26.10.2016 - 10 O 84/16
    Das Gericht hält dafür, dass ein solcher Umstand allein - wie im Wettbewerbsrecht auch (Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, § 12, Rn. 3.16; OLG Hamm, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 172/13 = BeckRS 2015, 08290; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2014, Az. I-20 U 151/13 = BeckRS 2014, 21936) - regelmäßig nicht dringlichkeitsschädlich ist.
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